AGB
§ 1 Anwendungsbereich
Alle gegenwärtigen und zukünftigen Aufträge und sonstige Leistungen werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
§ 2 Leistung
1. Möbelvermieter.de , im Folgenden Auftragnehmer genannt, bietet dem Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt, die Dienstleistung, in seinem Namen Waren und ähnliches zu liefern. Bestellt der Auftraggeber eine Leistung, so wird diese als Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen termingerecht durchgeführt.
2. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Angebote sind stets freibleibend.
3. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine USt. Die Preise gelten ohne Anlieferung sowie ohne Aufbau/Abbau und Abtransport.
4. Der Auftragnehmer darf im Notfall einen gleichwertigen Ersatz zu den im Auftrag vereinbarten Bedingungen liefern, wenn die ursprünglich vereinbarte Leistung aus Gründen höherer Gewalt oder ähnlichem nicht lieferbar und vor dem Lieferdatum eine Absprache mit dem Auftraggeber nachweislich nicht mehr möglich ist.
5. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Auftragnehmers zur Leistung von Schadensersatz.
6. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) gewährt werden.
3. Sämtliche Mietpreise gelten nur bei Abholung und Rücklieferung durch den Kunden ab/an Lager.
5. Transporte und sonstige Dienstleistungen (z.B. Be- und Entladetätigkeiten, Einrichtungsarbeiten, Auf- und Abbauten etc.) des Auftragsnehmers werden zusätzlich berechnet. Sie sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie angefallen, jedoch nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
4. Der Transport erfolgt grundsätzlich bis zur Bordsteinkante des vereinbarten Lieferortes.
§ 3 Mietbedingungen
1. Der Kunde hat dem Auftragnehmer jede Beschädigung, Veränderungen, Verlust oder Zerstörung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen.
2. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen und die Anweisungen des Auftragnehmers einzuhalten. Im Zweifel hat er sich bei dem Auftragnehmer über die sachgemäße Behandlung und Bedienung zu unterrichten.
3. Der Kunde hat die Gegenstände gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen, auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren und den Zustand zum Zeitpunkt der Anlieferung zu bewahren. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten.
4. Für den Zeitraum seines Besitzes haftet der Kunde in allen Fällen von Verunreinigung, Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen auf Schadensersatz. Der Schadensersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, eine Anrechnung erfolgt nicht. Soweit eine Reparatur möglich ist, trägt die Kosten der Kunde; anderenfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung und eventuelle Entsorgungskosten.
4.1 Geschirr, Gläser und Bestecke werden schmutzig zurück genommen. Der Kunde gibt das Material inkl. der Verpackungen ohne Essens- oder Getränkereste, ohne jegliche Fremdstoffe (Papierservietten, Holzspieße, Sand etc.) zurück, andernfalls können zusätzliche Reinigungskosten anfallen.
5. Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte angeschlossen werden können, Ver- und Entsorgungsleitungen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und die notwendigen Räumlichkeiten und Flächen vorhanden sind.
6. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände ist ausgeschlossen.
§ 4 Haftung
1. Der Auftragnehmer nimmt die Leistungsterminplanung und die Durchführung eines Auftrages mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Bei Bestellung ohne vorherige persönliche Inaugenscheinnahme steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht, die Aufrechnung oder Minderung auch im Falle des Nichtgefallens nicht zu.
§ 5 Zahlung
1. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Etwa dadurch entstehende Mehrkosten und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Schlussrechnung nicht bekannt waren.
§ 6 Zahlungsverzug
1. Bei Nichtzahlung einer geforderten Abschlagszahlung vor Liefertermin gilt der geschlossene Vertrag als storniert und es werden Stornogebühren lt. § 9 / Ziffer 4. fällig. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Falle vor, die Buchung von weiteren Dienstleistungen abzulehnen oder den Zahlungsstatus anzupassen.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, sowie von der weiteren Ausführung laufender Aufträge zurücktreten. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
§ 7 Liefer- und Leistungszeit
1. Die Waren sind nach Vereinbarung in der Zeit von Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr am Lager abzuholen bzw. abzuliefern.
2. Bei Anlieferung und Abholung durch den Auftragnehmer an einen dritten Ort bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit dafür versteht sich diese plus/minus zwei Stunden.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Anderenfalls entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen.
§ 8 Gewährleistungsrechte
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggfs. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
1. Eine Beanstandung ist unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragsdurchführung anzuzeigen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes bzw. –teilwertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Der Kunde darf keine Änderungen an den Produkten vornehmen, Teile auswechseln oder die Geräte auch nur öffnen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Kunde für die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes.
§ 9 Rücktrittsrecht
1. Ein Rücktritt des Auftraggebers vom erteilten Auftrag ist bis 8 Wochen vor Liefertermin ohne Folgen möglich. Ausgenommen sind Feiertage und besondere Daten, die eine lange Planung erfordern.
2. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers innerhalb von 8 Wochen vor Liefertermin wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes erhoben.
3. Innerhalb von 4 Wochen 50% Stornierungsgebühr.
4. Innerhalb von 2 Wochen 100% Stornierungsgebühr.
5. Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers ist bis zu 3 Monaten vor Veranstaltungstermin ohne Folgen möglich. Danach verpflichtet sich der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein gleichwertiges Angebot zu machen.
§ 10 Eigentum, Urheberrecht
1. Die auf den Websites des Auftragnehmers enthaltenen Texte, Bilder und weitere Medien sind urheberrechtlich geschützt. Falls Texte, Bilder oder weitere Medien von Auftraggebern oder dritten verwendet werden möchten, so bedarf dies jeweils der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 11 Verpflichtungen des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Bedingungen inkl. Einholen aller Genehmigungen und Erfüllung aller behördlichen Auflagen zu schaffen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, überlassene Gegenstände des Auftragnehmers sachgerecht zu nutzen und übermäßige Inanspruchnahme zu vermeiden, sowie sie gegen Feuer, Wasserschaden, Einbruchdiebstahl und sonstiges Abhandenkommen zu schützen. Für abhanden gekommenes oder defektes Material, sowie unsachgemäßer Nutzung haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Der Auftraggeber hat die vom Auftragnehmer angegebene Stromversorgung zu gewährleisten. Jegliche Nutzung zu gesetzwidrigen Zwecken, seien sie straf-, öffentlich- oder zivilrechtlicher Natur, ist untersagt.
4. Erkennbare Mängel und Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern und zu minimieren. Er hat dem Auftragnehmer die Feststellung und Beseitigung der Mängel zu ermöglichen und zu diesem Zweck Zugang zu den entsprechenden Räumen und Einrichtungen zu ermöglichen. Liegen etwaige Schäden oder Störungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle Aufwendungen zu berechnen, die im Zusammenhang mit der Ursachenermittlung und Störungs- oder Schadensbeseitigung entstanden sind.
5. Die Nutzung der Leistungen des Auftragnehmers durch Dritte sind nur zulässig, wenn sie vorher ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Eine fehlende Vereinbarung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht bei Inanspruchnahme durch Dritte.
6. Der Auftragnehmer ist bereits bei Auftragserteilung über die korrekte Rechnungsadresse zu informieren. Spätere Änderungen sind kostenprflichtig.
§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
3. Diese Bedingungen gelten seit 01.01.2024